Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: 3. März 2026
Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und vertraglichen Beziehungen zwischen der VHB Veterinaria Health Betriebs GmbH (im Folgenden „VHB“) und ihrem Vertragspartner.
1.2. Begriffsbestimmungen
1.3. „Vertragspartner“ ist jede natürliche oder juristische Person, die mit der VHB in geschäftliche Beziehungen tritt.
1.4. „Verbraucher“ ist ein Vertragspartner, für den das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).
1.5. „Unternehmer“ ist ein Vertragspartner, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 UGB).
1.6. Der jeweilige Vertrag kommt unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung dieser AGB zustande. Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der VHB zur Einsicht auf und sind jederzeit unter
1.7. www.veterinaria.at/agb abrufbar.
1.8. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (insb. Einkaufsbedingungen von Lieferanten) werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die VHB ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender AGB die Leistung vorbehaltlos annimmt.
1.9. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern: Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern: Mündliche Erklärungen von VHB-Mitarbeitern sind wirksam. Es wird jedoch empfohlen, Änderungen oder Ergänzungen schriftlich festzuhalten, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
1.10. Soweit im Nachfolgenden auf Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, gelten diese geschlechtsneutral gleichermaßen für weibliche, männliche und diverse Personen.
Vertragsschluss und Gültigkeit
Behandlungsvertrag
2.2. Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald die VHB ein Angebot des Vertragspartners annimmt.
Angebot: Das Angebot des Vertragspartners erfolgt durch die Unterzeichnung eines Anmeldeformulars, die mündliche Auftragserteilung, die Online-Buchung oder durch die Übergabe des Tieres zum Zweck der Untersuchung oder Behandlung.
Annahme: Die Annahme durch die VHB erfolgt entweder durch ausdrückliche Erklärung (mündlich, schriftlich, per E-Mail) oder durch den Beginn der tierärztlichen Untersuchung oder Behandlung.
Verbindlichkeit von Terminvereinbarungen
Die Vereinbarung eines Behandlungstermins verpflichtet die VHB, entsprechende Zeitkapazitäten bereitzuhalten. Wird der Termin nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt, kann die VHB einen pauschalierten Schadenersatz gemäß Punkt 3 verlangen.
Vertretung und Überbringer
Wird ein Tier durch eine andere Person als den Tierhalter zur Behandlung gebracht (der „Überbringer“), so sichert der Überbringer zu, vom Tierhalter zur Auftragserteilung bevollmächtigt zu sein.
Die VHB ist berechtigt, vom Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht auszugehen.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Überbringer keine ausreichende Vollmacht besaß und genehmigt der Tierhalter das Geschäft nicht, so haftet der Überbringer für die der VHB entstandenen Kosten und Schäden.
Erteilt der Überbringer den Auftrag im eigenen Namen, wird er selbst Vertragspartner.
Ablehnung des Vertragsabschlusses
Die VHB ist berechtigt, den Abschluss eines Behandlungsvertrages abzulehnen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung besteht. Dies gilt insbesondere bei:
fehlender fachlicher oder kapazitiver Verfügbarkeit;
bestehenden Zahlungsrückständen aus früheren Behandlungen;
unüberbrückbaren Störungen des Vertrauensverhältnisses (z.B. Beleidigungen, Nichteinhaltung von Hausregeln). Gesetzliche Verpflichtungen zur Hilfeleistung in lebensbedrohlichen Notfällen bleiben hiervon unberührt.
2.6. Kauf von Waren: Beim Erwerb von Waren (Medikamente, Futter etc.) kommt der Vertrag durch Einigung über Ware und Preis zustande, spätestens jedoch mit der Übergabe der Ware gegen Bezahlung.
2.7. Rücknahme von Arzneimitteln: Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und Qualitätssicherung ist die Rücknahme oder der Umtausch von bereits abgegebenen Medikamenten und geöffneten Futtermitteln ausgeschlossen, sofern kein Produktmangel vorliegt. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin
3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Vertragspartnernicht eingehalten werden, ist dieser ehestmöglich abzusagen oder zu verschieben..
3.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 48 Stunden vor einem Termin möglich. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt oder falls der Vertragspartnerden vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, ist die VHB berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt:
50 % des zuletzt vor dem Termin mitgeteilten oder vereinbarten Behandlungspreises, wenn für den Termin eine Operation oder eine Zahnbehandlung vorgesehen war. Als Behandlungspreis gilt der zuletzt vor dem Termin bekanntgegebene oder schriftlich vereinbarte Preis bzw. Kostenvoranschlag für den konkreten Eingriff.
EUR 50,– in allen übrigen Fällen.
3.3. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4. Kann die VHB aus für sie nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Vertragspartner umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist die VHB berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Unternehmern sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit der VHB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Leistungsumfang und Plichten des Vertragspartners
Leistungsumfang/ Medizinische Entscheidungsfreiheit
Die VHB führt die Untersuchung und Behandlung nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellen wissenschaftlichen und tiermedizinischen Standards durch. Art und Umfang der Behandlung richten sich nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Tieres sowie nach der tierärztlichen fachlichen Beurteilung.Die Entscheidung über diagnostische Maßnahmen, Therapieform sowie über eine ambulante oder stationäre Behandlung trifft die VHB je nach medizinischer Notwendigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen wird nicht gewährt.
Die Auswahl des behandelnden Tierarztes obliegt nur der VHB. Der VHB ist es gestattet, fachkundige Dritte im Rahmen des Vertrags einzusetzen bzw. heranzuziehen.
Informations- und Mitwirkungspflichten
Der Vertragspartner ist verpflichtet,
alle für die Untersuchung und Behandlung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bekanntzugeben, insbesondere zu Vorerkrankungen, bisherigen Behandlungen, Medikamentengaben, Allergien, Impfstatus und besonderen Verhaltensauffälligkeiten des Tieres sowie ob dieses einen außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Wert aufweist (siehe zur Definition Punkt 9.4);
auf bekannte Risiken, insbesondere Aggressivität oder besondere Gefährlichkeit, ausdrücklich hinzuweisen;
tierärztliche Anordnungen im Rahmen der Behandlung und Nachsorge zu beachten;
das Tier nach Abschluss der Behandlung zeitgerecht abzuholen;
auftretende Komplikationen, Unverträglichkeiten oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes unverzüglich der VHB anzuzeigen und, sofern die VHB nicht erreichbar ist, einen tierärztlichen Notdienst aufzusuchen.
Verletzt der Vertragspartner seine Mitwirkungs- oder Aufklärungspflichten, haftet die VHB nicht für Nachteile, die kausal auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der VHB.
4.3. Notfallbehandlungen ohne vorherige Zustimmung: Ergibt sich während einer Behandlung oder Operation, dass eine Erweiterung oder Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs medizinisch unaufschiebbar ist, um das Leben oder die Gesundheit des Tieres zu schützen (z.B. bei unvorhergesehenen Komplikationen), wird die VHB nach Möglichkeit den Vertragspartner im Voraus informieren. Die VHB behält sich jedoch das Recht vor, erforderliche Untersuchungen und Behandlungen ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners durchzuführen, um das Tierwohl zu gewährleisten. Die finanzielle Verantwortung für die dadurch entstehenden Kosten trägt weiterhin der Vertragspartner.
Behandlung des Tieres
5.1. Behandlungsbeginn und -ende: Die Behandlung beginnt mit der Aufnahme des Tieres zur Untersuchung oder Behandlung durch die VHB. Die Behandlung endet mit der medizinischen Entlassung und der Übergabe des Tieres an den Vertragspartner oder eine von diesem benannte Person.
5.2. Entlassung gegen tierärztlichen Rat: Wünscht der Vertragspartner die Beendigung der Behandlung oder die Mitnahme des Tieres entgegen dem tierärztlichen Rat, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
Pflicht zur Abholung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Tier nach Abschluss der Behandlung oder nach entsprechender Aufforderung durch die VHB unverzüglich abzuholen.
Unterbleibt die Abholung, befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug.
Für die Dauer des Annahmeverzugs ist die VHB berechtigt, ein angemessenes Entgelt für Unterbringung, Pflege und Fütterung gemäß den jeweils geltenden stationären Tagessätzen zu verrechnen.
Die Haftung der VHB richtet sich während des Annahmeverzugs nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Fremdunterbringung
Wird das Tier trotz nachweislicher schriftlicher Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht abgeholt, ist die VHB berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Tierwohls zu treffen.
Hierzu zählt insbesondere die vorübergehende Unterbringung bei einem geeigneten Tierheim oder einer tiergerechten Einrichtung.
Die dadurch entstehenden notwendigen und angemessenen Kosten trägt der Vertragspartner.
Preise und Abrechnung
Abrechnungsgrundsätze
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise). Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise im Zweifel netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Kostenschätzung
Gegenüber Verbrauchern: Soweit möglich, informiert die VHB den Verbraucher vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart wird, handelt es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung. Ergibt sich im Zuge der Behandlung, dass die ursprünglich mitgeteilten voraussichtlichen Kosten voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten werden, wird die VHB den Verbraucher, soweit medizinisch vertretbar und zeitlich möglich, vor Durchführung weiterer kostenrelevanter Maßnahmen informieren. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung akuter Gefahren für Leben oder Gesundheit des Tieres dürfen auch ohne vorherige Zustimmung durchgeführt und verrechnet werden.
Gegenüber Unternehmern: Kostenschätzungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach den erbrachten Leistungen.
Fälligkeit/Rabatte/Zahlungsverzug
Das Entgelt ist bei Bar- oder Kartenzahlung sofort fällig. Sofern die Zahlung auf Rechnung vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung auf Rechnung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
Freiwillige Rabatte durch die VHB werden unter der Bedingung gewährt, dass der Vertragspartner alle seine Vertragspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt. Insbesondere somit seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommt. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Vertragspartner behält sich die VHB das Recht vor, freiwillig gewährte Rabatte zu widerrufen. Gegenüber Verbrauchern: Ein gewährter Rabatt entfällt nur dann, wenn der Verbraucher den offenen Betrag nicht innerhalb einer ihm unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen und unter ausdrücklicher Androhung des Rabattverlustes gesetzten Zahlungsaufforderung begleicht.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist die VHB berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus angemessene Betreibungskosten (Mahnspesen, Inkassobüro, Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.5. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der VHB. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
6.6. Aufrechnung gegenüber Unternehmern: Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist eine Aufrechnung nur mit von der VHB ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Unternehmer nur insoweit nicht zu, als sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Dokumentation und Datenschutz
7.1. Die VHB behandelt die Daten bzw. die Angaben der Vertragspartner vertraulich und mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG).
7.2. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies
zur Erfüllung des Behandlungsvertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO),
zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) oder
zur Wahrung berechtigter Interessen der VHB (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
erforderlich ist.
7.3. Datenweitergabe: Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Abwicklung der Behandlung notwendig ist (z.B. an Fremdlabore zur Blutanalyse, an die Tierkörperverwertung, an Tierregister oder bei Überweisungen an Spezialisten) oder zur Durchsetzung von Honorarforderungen erforderlich ist (Steuerberater, Inkassobüro, Rechtsanwalt).
7.4. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der ausführlichen Datenschutzerklärung der VHB, die jederzeit unter www.veterinaria.at/datenschutz abrufbar ist und in den Standorten der VHB zur Einsicht aufliegt.
Nutzungsrechte
8.1. Die auf der Website der VHB veröffentlichten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Layouts und sonstige Materialien) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung über den privaten Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der VHB, sofern gesetzlich nichts anderes zulässig ist.
8.2. Soweit Inhalte auf der Website von Dritten stammen, bestehen die entsprechenden Urheberrechte bei diesen. Eine Nutzung solcher Inhalte ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang oder mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
8.3. Die im Rahmen der Behandlung erstellten Dokumentationen, bildgebenden Diagnostiken (z.B. Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, CT/MRT-Scans) sowie Laborbefunde unterliegen, soweit gesetzlich vorgesehen, dem urheberrechtlichen Schutz. Die VHB ist berechtigt, diese Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu verwahren. Der Vertragspartner hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Einsicht sowie auf Anfertigung von Kopien oder digitale Übermittlung der Befunde und Aufnahmen, insbesondere zur Weitergabe an einen nachbehandelnden Tierarzt. Ein Anspruch auf Herausgabe von Originalunterlagen besteht nicht. Für Kopien oder digitale Übermittlung kann die VHB einen angemessenen Kostenersatz gemäß Preisliste verlangen.
Haftungsbeschränkung
9.1. Die Haftung der VHB für Personenschäden ist unbeschränkt.
Haftung gegenüber Verbrauchern: Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), ist die Haftung der VHB für Sach- und Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit für nicht wesentliche Vertragspflichten ausgeschlossen.
Haftung gegenüber Unternehmern
9.4. Ist der Vertragspartner Unternehmer (z.B. gewerbliche Züchter, Reitstallbetreiber, professionelle Sportler), gelten abweichend von Punkt 9.2 die folgenden Bestimmungen:
Die Haftung der VHB für leichte sowie schlicht grobe Fahrlässigkeit ist vollumfänglich ausgeschlossen. Die VHB haftet ausschließlich bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.
Das Vorliegen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit ist vom Vertragspartner zu beweisen. § 1298 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
Die Haftung der VHB für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn (insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf entgangene oder verminderte Preisgelder, Sponsoring- und Werbeeinnahmen, Ausfälle von Zucht- und Deckerträgen, frustrierte Trainings-, Ausbildungs- und Unterhaltskosten, Transport- und Turnierkosten, Nutzungsausfall, merkantilen Minderwert oder sonstige wirtschaftliche Verwertungsnachteile), Betriebsunterbrechungsschäden, Zinsverluste sowie für sämtliche Ansprüche Dritter ist gänzlich ausgeschlossen.
Verjährung
Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, absolut jedoch binnen drei (3) Jahren ab Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung.
Summenmäßige Haftungsbeschränkung
9.5. Unbeschadet der vorstehenden Haftungsausschlüsse wird die Haftung der VHB für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung, Unterbringung und Verwahrung von Tieren, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund, der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der VHB limitiert. Diese Deckungssumme beträgt maximal EUR 2.000.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen) pro Schadensereignis. Diese Haftungsbegrenzung erstreckt sich ausdrücklich auch auf den Verlust, den Tod, die dauernde Unbrauchbarkeit, eine Wertminderung sowie sämtliche daraus abgeleiteten Vermögensschäden. Die Begrenzung gilt nicht für Personenschäden sowie für von der VHB vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Mitwirkungs- und Rügepflicht, Nachbesserungsvorrang
Der Vertragspartner ist verpflichtet, der VHB bei behaupteten mangelnden Behandlungserfolgen oder auftretenden Komplikationen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Kenntnis, schriftlich Anzeige zu erstatten und der VHB vorab angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Bei Unterlassung der fristgerechten Anzeige oder Verweigerung der Untersuchung und Nachbesserung sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.
Besondere Informationspflicht bei Tieren mit besonderem Wert (Hochwerttiere)
9.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die VHB vor Behandlungsbeginn unaufgefordert und nachweislich (schriftlich) darüber in Kenntnis zu setzen, sofern das zu behandelnde Tier einen Marktwert von über EUR 10.000,00 aufweist (außergewöhnlich hoher wirtschaftlichen Wert; hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Renn-, Turnier- und Zuchtpferde, prämierte Zucht-, Sport- und Ausstellungstiere, Arbeitshunde oder seltene Exoten). Dieser Hinweis ist notwendig, um der VHB die Möglichkeit zu geben, das Haftungsrisiko einzuschätzen und ggf. gesonderte Vereinbarungen zu treffen oder die Behandlung abzulehnen. Unterlässt der Vertragspartner diesen Hinweis, verletzt er seine Aufklärungspflichten. Dies begründet ein überwiegendes Mitverschulden. Gegenüber einem Unternehmer ist die Haftung der VHB ist in diesem Fall der Höhe nach auf den objektiven Verkehrswert eines Tieres gleicher Rasse und gleichen Alters ohne besondere wertsteigernde Merkmale (z.B. ohne Zuchterfolge, Titel oder Spezialausbildung) beschränkt, maximal jedoch auf EUR 50.000,00 pro Schadensfall. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und Vorsatz.
Schlussbestimmungen
10.1. Der Vertragspartner hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen.
Adressänderungen und Zustellungen
Der Vertragspartner ist verpflichtet, der VHB Änderungen seiner Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) unverzüglich bekanntzugeben.
Gegenüber Unternehmern: Unterlässt er diese Mitteilung, gelten Erklärungen der VHB (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen) auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden (Zustellfiktion).
Salvatorische Klausel
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Gegenüber Unternehmern: Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Gegenüber Verbrauchern: Es treten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
10.5. Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährt Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Vertragssprache ist Deutsch.
10.6. Gerichtsstand
Gerichtsstand gegenüber Unternehmern: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der VHB sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern: Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
